Ob zur Vorsorge, zur Rehabilitation bei chronischen Erkrankungen oder unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung kann die Ostseeklinik Schönberg-Holm Ihr Partner sein.
Selbstverständlich heißen wir Sie auch als ambulanten Patienten willkommen.
Haben Sie sich schon entschieden – ist die Ostseeklinik Schönberg-Holm der richtige Ort, der für Sie die medizinische Kompetenz und Ihre Vorstellungen eines wohltuenden Rehabilitationsaufenthalts ideal miteinander verbindet? Dann vergessen Sie nicht, bei der Antragsstellung Ihre Wunschklinik anzugeben.
Dass Ihren Wünschen betreffend die Klinikauswahl Rechnung getragen werden soll, bestimmt § 9 des Sozialgesetzbuches IX. Hier ist das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei den Entscheidungen zur Leistungsgewährung geregelt.
Ergänzungsformular zum Wunsch- und Wahlrecht.
Zuständig für medizinische Vorsorgeleistungen sind die gesetzlichen Krankenkassen. Sie gewähren stationäre Maßnahmen, wenn
Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Hausarzt.
Heilverfahren als stationäre medizinische Rehabilitationsbehandlungen und die damit verbundenen Zielsetzungen gestalten sich je nach Kostenträger unterschiedlich.
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Leistungen zur Rehabilitation , wenn dadurch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewandt, beseitigt, gemindert, ausgeglichen, ihre Verschlimmerung verhütet oder die Folgen gemildert werden können.
Nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ ist es vorrangige Aufgabe der Rentenversicherung, ihre Versicherten infolge einer Krankheit oder Behinderung durch Gewährung von Rehabilitationsleistungen vor einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu bewahren oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern. Hierbei muss die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wegen dieser Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert sein.
Zuständig sind die Berufsgenossenschaften, bei denen alle beitragspflichtigen Beschäftigten von Gesetzes wegen versichert sind. Maßnahmen zur Rehabilitation sollen helfen, nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer Berufskrankheit, die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu ermöglichen oder die Auswirkung zu mildern.
Bitte beraten Sie die Antragstellung mit Ihrem Hausarzt oder dem jeweils zuständigen oben genannten Sozialleistungsträger.
Auf der Grundlage der § 140a ff. Sozialgesetzbuch V können die Krankenkassen Verträge über die Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung mit Vertragspartnern abschließen. Die Teilnahme der Versicherten an den integrierten Versorgungsformen ist freiwillig. Sie haben das Recht, von ihrer Krankenkasse umfassend über die Verträge zur integrierten Versorgung, die teilnehmenden Leistungserbringer, besondere Leistungen und vereinbarte Qualitätsstandards informiert zu werden.
In den Verträgen müssen sich die Vertragspartner zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten verpflichten. Insbesondere müssen die Vertragspartner die Gewähr dafür übernehmen, dass sie die organisatorischen, betriebswirtschaftlichen sowie die medizinischen und medizinisch-technischen Voraussetzungen für die vereinbarte integrierte Versorgung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und des medizinischen Fortschritts erfüllen und eine an dem Versorgungsbedarf der Versicherten orientierte Zusammenarbeit zwischen allen an der Versorgung Beteiligten sicherstellen.
Die Ostseeklinik Schönberg-Holm ist von den Krankenkassenverbänden zur Abgabe ambulanter therapeutischer Behandlungen ermächtigt.
Sie haben Ihren Wohnsitz in bzw. in der Umgebung von Schönberg, sind Begleitperson in unserem Hause oder Sie halten sich als Urlaubsgast in der Region auf und Ihr Hausarzt hat Ihnen auf Rezept einzelne Therapiemaßnahmen verordnet?
In diesem Falle kommen Sie mit dem Rezept zu uns und wir werden in Absprache mit Ihnen den Behandlungsplan erstellen. Die Anwendungen nehmen Sie hier in der Ostseeklinik Schönberg-Holm wahr.
Hat Ihnen Ihre Krankenkasse eine ambulante Vorsorgeleistung (offene Badekur) bewilligt, werden Ihnen die therapeutischen Behandlungen vom Badearzt verordnet. Die Therapien werden anschließend in unserem Hause durchgeführt.
Ambulante Therapie Infoblatt (PDF)
Persönliche Angaben zur Terminvergabe (PDF)
Die Ostseeklinik Schönberg-Holm entspricht den Anforderungen der Beihilfeverordnung des Bundes und der Länder und ist als beihilfefähig anerkannt. Mit den Krankenkassen haben wir einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V abgeschlossen.
Als Privatpatient haben Sie die Möglichkeit im Rahmen eines stationären Heilverfahrens oder direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (Anschlussheilbehandlung) in unserem Hause betreut zu werden. Bitte stellen Sie die Kostenübernahme Ihres Aufenthaltes im Vorwege durch Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse und Ihrer Beihilfestelle sicher.
Leistungsverzeichnis hier downloaden
Aufnahmevertrag Privatpatient stationär 2019 hier downloaden
Aufnahmevertrag Privatpatient teilstationär 2019 hier downloaden
Als Patient unserer Klinik haben Sie die Möglichkeit, sich während der Rehabilitationsmaßnahme von Ihnen nahe stehenden Personen begleiten zu lassen. Wenn Sie es wünschen, können diese in Behandlungs- und Schulungsprozesse mit eingebunden werden, wo es im Sinne Ihrer Lebensstilveränderung notwendig erscheint.
Selbstverständlich kann Ihre Begleitung die Zeit in unserem Hause auch nutzen, um zu entspannen oder auch Kraft für sich zu schöpfen. Unterstützend können vom Hausarzt verordnete Anwendungen sein, die Ihre Begleitung während Ihres Aufenthaltes hier bei uns in Anspruch nehmen kann. Die Betreuung durch unsere Chefärzte ist ebenfalls möglich; die Abrechnung erfolgt dann nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Vielleicht nutzt Ihre Begleitung den Aufenthalt in unserem Hause auch dazu ein ambulantes Heilverfahren durchzuführen. Die therapeutischen Leistungen werden dann von einem Badearzt in Schönberg verordnet; die Therapien können bei uns im Hause durchgeführt werden. Die Badeärzte sind unkompliziert mit dem Bus, der direkt vor der Klinik hält zu erreichen.
Herr Kohn, Bahnhofstraße 20, 24217 Ostseebad Schönberg, Telefon: 04344/7058
Herr Dr. Engelke, Bahnhofstraße 42a, 24217 Ostseebad Schönberg, Telefon: 04344/1223
Während des gesamten Aufenthaltes steht Ihrer Begleitung das Schwimmbad, der Wintergarten, die Teilnahme an Vorträgen im Rahmen des Gesundheitstrainings, das kulturelle Programm sowie die Notfallversorgung kostenlos zur Verfügung. Das wöchentlich wechselnde Freizeitprogramm bietet Abwechslung und wird zur Erholung beitragen.
Ihrer Begleitung möchte an allen Mahlzeiten in der Ostseeklinik Schönberg-Holm teilnehmen, dann buchen Sie einfach Vollpension. Sollte Ihre Begleitperson Ihre Mahlzeiten flexibel gesalten wollen, besteht die Möglichkeit, den Aufenthalt nur in Verbindung mit Frühstück zu buchen. Essenmarken für Mittag- und Abendessen können auf Wunsch an der Rezeption erworben werden. Bitte teilen Sie uns bitte in jedem Fall vor der Anreise mit, wenn Ihre Begleitperson eine bestimmte Kostform z.B. aufgrund Allergien benötigt.
Download Flyer 'Begleitpersonen' als PDF
Download Anmeldung 'Begleitpersonen' als PDF
Mo bis Fr 09:00 - 18:00 Uhr
Sa und So 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ostseeklinik Schönberg-Holm
An den Salzwiesen 1
24217 Schönberg
Telefon: 04344 371130
kloenschnack@ostseeklinik.com